Die Ortsplanung in Kürze

Mit der Ortsplanung erfüllt die Stadt Aarburg die aktuellen raumplanerischen Vorgaben von Bund und Kanton. Zudem schafft sie Planungssicherheit für die kommenden 15 Jahre. Die Voraussetzungen werden geschaffen, damit sich Aarburg mit all seinen Qualitäten als lebenswerte Gemeinde nachhaltig weiterentwickeln kann.

Aarburg benötigt in Zukunft mehr Wohnraum. Wesentlich ist dabei, dass die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und eine hochwertige bauliche Verdichtung in gut erschlossenen Gebieten erfolgt. Genauso wichtig ist es, gleichzeitig wertvolle Grünflächen und Freiräume zu bewahren und aufzuwerten. Mit der Ortsplanung soll Aarburg seine Standortqualitäten und die ortsbauliche Identität noch mehr stärken.

Die Gesamtrevision der Ortsplanung umfasst insgesamt drei Phasen:

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Phase 1 - Leitbild und Konzepte

In einer ersten Phase braucht es eine Strategie, eine Vision: wo will Aarburg hin? Wie soll sich Aarburg in den kommenden 15 Jahren entwickeln?

Diese Fragen beantworten das räumliche Entwicklungsleitbild und das Freiraumkonzept. Es ist dem Stadtrat wichtig, dass Sie als Teil der Aarbiger Bevölkerung dabei eine Stimme erhalten. Aus Ihren Anliegen und Ideen – zusammen mit der Sicht des Stadtrates und einer fachlichen Einschätzung – wurden diese beiden Konzepte für Aarburg erarbeitet. Ihre Rückmeldungen dazu wurden alle ausgewertet und flossen direkt in die Überabeitung der Dokumente ein. Der Stadtrat hat die beiden Dokumente am 7. Dezember 2020 beschlossen.

Parallel wurden ein kommunaler Gesamtplan Verkehr und ein Landschaftsinventar erarbeitet, welche ebenfalls wichtige Grundlagen für die nächste Phase bilden.

abgeschlossen
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Phase 2 - Entwurf Planungsinstrumente

Der Entwurf der Planungsinstrumente umfasst die Überarbeitung des Bauzonen- und des Kulturlandplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung. Der Planungsbericht gehört orientierend zur Phase 2 dazu. Er erläutert die beabsichtigten Änderungen und legt die vorgenommenen Interessenabwägungen dar.

abgeschlossen
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Phase 3 – Mitwirkung und Rechtsverfahren

Zu Beginn der dritten Phase fand die öffentliche Mitwirkung zu den Resultaten aus der Phase 2 statt. Die Planungsinstrumente wurden der Bevölkerung zur Stellungnahme vorgelegt. Parallel dazu prüfen die kantonalen Behörden die Dokumente auf ihre Rechtmässigkei.

Nach der öffentlichen Auflage und dem Rechtsmittelverfahren (Behandlung von Einwendungen) wird die Nutzungsplanung der Gemeindeversammlung von Aarburg zum Beschluss vorgelegt. Abschliessend folgt die Genehmigung durch den Regierungsrat.

in Durchführung