Einbezug der Bevölkerung

In der 1. Phase wurden das räumliche Entwicklungsleitbild und das Freiraumkonzept erarbeitet. Vom 26. September bis am 15. November 2019 konnten die Bevölkerung, politische Behörden, Parteien und Verbände ihre Ideen und Visionen für Aarburg einbringen. Ihre Rückmeldungen sind direkt und bestmöglich in die Erarbeitung des räumlichen Leitbildes und des Freiraumkonzepts eingeflossen. Vom 22. Juni bis am 31. August 2020 fand die öffentliche Mitwirkung zu den Entwürfen von Entwicklungsleitbild und Freiraumkonzept sowie zur Analyse des Kommunalen Gesamtplans Verkehr statt. Die Ergebnisse der Mitwirkung finden Sie im "Mitwirkungsbericht Konzepte".

Inzwischen liegen die Entwürfe der Planungsinstrumente Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung sowie weitere erläuternder Dokumente vor. Zudem hat der Kanton den Entwurf des kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) beurteilt, sodass dieser ebenfalls zur Mitwirkung vorgelegt werden kann. Am 31. August 2022 hat eine Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle Paradiesli stattgefunden, wo die wesentlichen Inhalte der Gesamtrevision und des KGV vorgestellt wurden. Anschliessend konnten Bevölkerung, Parteien, Verbände und Interessierte vom 1. bis am 30. September 2022 zu den Entwürfen Stellung nehmen. Die eingegangenen Mitwirkungsanträge werden zurzeit überprüft. Der Stadtrat bedankt sich bei allen, die eine Mitwirkung eingereicht haben.


Planungsinstrumente der Gesamtrevision, zu denen sie mitwirken können

Bauzonenplan
Der Bauzonenplan ist ein grundeigentümerverbindliches Planungsinstrument, in welchem die zulässige Nutzung innerhalb des Siedlungsgebiets definiert wird.

Kulturlandplan
Im Kulturlandplan werden die zulässigen Nutzungen und der Schutz von Natur und Landschaft grundeigentümerverbindlich festgelegt.

Bau- und Nutzungsordnung
In der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) werden die allgemeinen Vorschriften zum Planen und Bauen für alle Zonen aufgeführt. Die Zonenvorschriften umfassen Bestimmungen zur zulässigen Nutzung, zu den Baumassen und Schutzvorschriften und weitere Bestimmungen.

Orientierende Dokumente der Gesamtrevision

Änderungspläne
Die beiden Änderungspläne "Bauzonen" und "Kulturland" zeigen auf, welche Anpassungen gegenüber den heute gültigen Nutzungsplänen vorgenommen wurden.

BNO mit Änderungen
In diesem Dokument werden die Änderungen an den Vorschriften (BNO) farblich hervorgehoben und mit Erläuterungen versehen. Damit sind Änderungen einfach erkennbar.

Planungsbericht
Der Planungsbericht erläutert Anlass, Ziele und Inhalte der Gesamtrevision ausführlich. Er enthält die vorgenommenen Interessensabwägungen, Begründungen und Ausführungen zu den Änderungen an den Planungsinstrumenten.

Räumliches Entwicklungsleitbild
Das Räumliche Entwicklungsleitbild wurde als Grundlage der Gesamtrevision erarbeitet und gibt die anzustrebende räumliche Entwicklung vor.

Freiraumkonzept
Das Freiraumkonzept untersucht und bewertet die bestehenden Freiräume in Aarburg und zeigt auf, wo Aufwertungspotenzial besteht. Es enthält zudem Vorschläge für ergänzende Freiräume und deren Vernetzung.

Natur- und Landschaftsinventar
Dieses Inventar untersucht und bewertet die potenziell schützenswerten Naturschutzzonen und Naturobjekte der Gemeinde. Es enthält zudem Anweisungen zur Pflege der Objekte. Das Inventar ist nicht grundeigentümerverbindlich, sondern diente als Grundlage für die Unterschutzstellung von Naturobjekten in Bauzonen- und Kulturlandplan.

Kommunales Bauinventar
Dieses Inventar enthält die von der kantonalen Denkmalpflege als schutzwürdig und schutzfähig bezeichnete Gebäude und Kulturobjekte (Brunnen, Grenzsteien u.ä.). Das Bauinventar ist nicht grundeigentümerverbindlich, sondern diente als Grundlage für die Unterschutzstellung der "Kommunalen Substanzschutzobjekte" (Bauten) und Kulturobjekte in Bauzonen- und Kulturlandplan.

Kommunaler Gesamtplan Verkehr

Mit dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) stimmt die Stadt die Entwicklung von Siedlung und Verkehr aufeinander ab. In einer Analyse der Verkehrssituation, die alle Verkehrsträger einbezieht, werden Schwachstellen erhoben und Kapazitäten bestimmt. Darauf aufbauend werden Ziele definiert und Massnahmen festgehalten, welche für das Erreichen der Ziele notwendig sind.

Der KGV besteht aus einem Bericht mit Analyse, Zielen, Massnahmen (Massnahmenblätter) und Controlling. Ergänzend dazu zeigen die vier Teilpläne "Öffentlicher Verkehr", "Motorisierter Individualverkehr", "Veloverkehr" und "Fussverkehr" die jeweiligen Verkehrsnetze und die geplanten Massnahmen.